Kieferorthopädie
Bezuschusst die VZP Zahnspangen und kieferorthopädische Behandlung?
Die VZP gewährt einen Zuschuss für kieferorthopädische Behandlung, insbesondere für Zahnspangen.
Wer hat Anspruch auf volle Erstattung?
Seit dem 1. Januar 2022 werden orthodontische Leistungen nur bei Versicherten bis zum vollendeten 22. Lebensjahr vollstaendig aus der Krankenversicherung erstattet.
Wann ist eine Erstattung auch bei aelteren Patienten moeglich?
Bei Versicherten ueber 22 Jahre wird die orthodontische Versorgung nur bei schweren Gebissanomalien erstattet, wie z. B.:
- Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalten.
- Angeborene Gesamtfehlbildungen.
- Systemische Erkrankungen mit orthodontischen Manifestationen.
- Multiple Hypodontie (6 oder mehr fehlende Zaehne in einem Kiefer, ohne Beruecksichtigung der dritten Molaren).
In diesen Faellen werden auch die Kosten fuer den festsitzenden kieferorthopaedischen Apparat erstattet, die frueher auch bei dieser Versichertengruppe nicht uebernommen wurden.
Welche Leistungen werden erstattet?
Erstattet werden orthodontische Leistungen wie diagnostische und Dokumentationsmodelle bei Versicherten bis zum 22. Lebensjahr. Fuer aeltere Versicherte werden diese Modelle nur bei schweren Gebissanomalien erstattet.
Wie beantragt man einen Zuschuss?
Der Antrag auf einen Zuschuss kann auf folgende Weise gestellt werden:
- Online ueber die App Moje VZP: der schnellste Weg der Antragstellung.
- Persoenlich in der Geschaeftsstelle: es genuegt, die erforderlichen Unterlagen dabei zu haben, das Formular muss nicht ausgefuellt werden.
- Per Post: durch Einsendung der erforderlichen Dokumente an die zustaendige Geschaeftsstelle.
Was wird fuer den Antrag benoetigt?
- Zahlungsbeleg fuer die Leistung (z. B. Rechnung).
- Aerztliche Bestaetigung der Diagnose (falls erforderlich).
- Geburtsurkunde des Kindes (wenn der gesetzliche Vertreter den Antrag stellt).
- Vollmacht (wenn eine bevollmaechtigte Person den Antrag stellt).
Fuer weitere Informationen und Details zu den Bedingungen fuer die Inanspruchnahme des Zuschusses besuchen Sie die offizielle Website der VZP. Wenn Sie weitere Informationen oder Hilfe bei der Antragstellung benoetigen, wenden Sie sich bitte an Ihre VZP-Geschaeftsstelle.
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und ersetzt keine Untersuchung in der Praxis. Bei konkreten Beschwerden oder Fragen wenden Sie sich an unser Team — wir laden Sie gerne zu einer Beratung ein.


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